Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Gegenwärtige und zukünftige Aufträge werden ausschließlich zu unseren folgenden Reparatur
-Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossen und erfüllt. Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen haben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind
unverbindlich, Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben
vorbehalten.
Dentalmetronic.de Online Handelsplattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer aus der Dentalbranche. Hiermit sind Zahnarztpraxen, zahntechnische Labore und etwaige Handelspartner gemeint. Es erfolgt kein Verkauf an Verbraucher oder Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB.
3. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Empfänger hat unverzüglich nach Eingang
der Lieferung die Sendung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unversehrtheit der Ware zu
untersuchen und gegebenenfalls unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Rüge, so gilt die Lieferung als anerkannt.
4. Montage und Inbetriebsetzung
Der Anschluss von Geräten an das Versorgungsnetz gehört nicht zu unseren Verbindlichkeiten aus
dem Auftrag, insbesondere gehören Bau- und Installationsarbeiten (wie z.B. das Verlegen von Wasser-, Abwasser-, Luft-, Elektrizitäts- und Gasleitungen), sowie die Überwachung und Anleitung
dieser Arbeiten, nicht zu unserem Leistungsumfang. Die Einrichtungsgegenstände werden durch
unser Fachpersonal aufgestellt, montiert und in Betrieb gesetzt.
5. Preise
Preise gelten stets ab Betriebssitz des Auftragnehmers bzw. Verkäufers zum Zeitpunkt der Lieferung. Kosten für Transport, Verpackung sowie Versicherung werden nach Aufwand berechnet.
Die Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungen
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug und ohne Zahlungsfrist in einer Summe zahlbar
-Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur bei besonderer Vereinbarung. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungenen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrent-Kredite zu ersetzen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Waren und eingebauten Teile bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig entstehenden An
sprüche. Der Auftraggeber darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Veräußerung stehen Be-und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertungen gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber mit Einbeziehung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Wir sind berechtigt, und der Auftraggeber ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung den Abnehmern des Auftraggebers gegenüber bekanntzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zur
Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben
und Unterlagen auszuhändigen. Die Be- und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung der von uns gelieferten Abtretungsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltswaren sind, solange sie in
unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch
Dritte muss der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 402 BGB).Bei Pfändungen hat der
Auftraggeber uns unverzüglich Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres
Eigentumsvorbehaltes an der gepfändeten Sache bestätigt. Interventionskosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und aufzuerlegen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahlinsoweit die Sicherheiten freigeben.
8. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind kostenlos. Bei Nichtausführung der Reparatur nach Kostenvoranschlag werden die Gegenstände nicht wiedermontiert. Versicherter Rückversand wird in Höhe von € 5,90 berechnet.
Die voraussichtlich entstehenden Kosten für Reparaturen und Leistungen werden anhand von Erfahrungswerten ermittelt. Die in Kostenvoranschlägen genannten Reparaturkosten erstrecken
sich auf den jeweils genannten Arbeitsumfang und die aufgeführten Ersatzteile. Die endgültigen
Kosten können erst bei Reparaturausführung ermittelt werden. Bei erkennbarer erheblicher Überschreitung des veranschlagten Reparaturpreises erfolgt eine Mitteilung an den Kunden,
9. Reparaturen
→Reparaturen, Wartungsarbeiten und Umbauten an Geräten werden zu folgenden Bedingungen
ausgeführt:
→Arbeitszeiten und Wartezeiten werden in Arbeitseinheiten (AE) zu je 15 Minuten (mind. jedoch 2
AE je Anfahrt) berechnet.
→Anfahrtskosten werden mit entfernungsabhängigen Pauschalsätzen für An- und Abfahrtzeit sowie Fahrzeugkosten berechnet.
→AE und Fahrtkosten werden auch berechnet, wenn der Auftraggeber versäumt hat den Auftrag
rechtzeitig (d.h. spätestens am letzten Arbeitstag vor der geplanten Ausführung) zu stornieren, bzw. die Erfüllung nach Eintreffen des Technikers ablehnt.
→Nebenkosten können in der tatsächlich anfallenden Höhe berechnet werden.
→Soweit Reparaturen und Umbauten nicht in der normalen Arbeitszeit der Techniker durchgeführt
werden können, werden die Über-, Nacht- bzw. Feiertagsstunden mit entsprechendem Zuschlag berechnet.
→Zusätzlich benötigtes Montagematerial und evtl. speziell anzufertigende Teile werden berechnet.
Dies gilt insbesondere auch bei
der Montage neuer
Geräte, bei denen kostenfreie Aufstellung vereinbart wurde.
→Eingesandte Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheitsschädlichen Viren und Keimen
sein. Insbesondere Hand-und Winkelstücke sind vor Reparatureinsendung zu sterilisieren.
Reparaturgegenstände die uns ohne Fehlerangabe erreichen, werden geprüft, festgestellte Mängel werden beseitigt. Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil:
→der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
→ein benötigtes Teil nicht zu beschaffen ist,
→der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend war,
→der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde,
→sonstige, vom Kunden zu vertretende Umstände eingetreten sind.
Bei Nichtausführung einer Reparatur z.B. aufgrund eines Kostenvoranschlages muss der
Reparaturgegenstand nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Für hilfsweise zur
Verfügung gestellte Gegenstände wird eine Mietgebühr berechnet.
10. Gewährleistung
Es gilt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistungsdauer. Das Recht des Auftraggebers
beschränkt sich zuerst auf Nachbesserung. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung ist der
Auftraggeber berechtigt, Wandlung, Minderung oder, beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch, auch für
Mangelfolgeschäden, ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Mängelrügen müssen
unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang und bei
verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels bei
uns eingehen. Mängel, die aufgrund von natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Handhabung oder Pflege entstehen, sind von der Garantie ausgenommen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Einverständnis des
Auftragnehmers in den Auftragsgegenstand eingreift.
Beanstandete Waren oder Teile werden von uns an unseren Lieferanten zur kostenlosen
Instandsetzung oder zum Ersatz eingesandt. Nur wenn der Lieferant die Beanstandung anerkannt
hat, sind wir zum Ersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, etwaigen Vorausersatz nachzuberechnen,
wenn unser Lieferant die Beanstandung nicht anerkannt hat.
11. Rückgabe
Die Rückgabe gelieferter Waren und Ersatzteile bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die
Berechnung von Bearbeitungsgebühren für die Rücknahme in Höhe von bis zu
20% des Warenwertes bleibt auch im Falle der Zustimmung vorbehalten.
12. Sonstiges
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle durch die Geschäftsbeziehung
anfallenden Daten bei uns EDV mäßig gesammelt und verarbeitet werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Betriebssitz des Auftragnehmers. Ist der Kunde Vollkaufmann,
ist ausschließlicher Gerichtsstand der Betriebssitz des Auftragnehmers bzw. Verkäufers. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen nicht berührt.